Genehmigung
Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen
Je nach Bauart und Standort kann eine Genehmigung erforderlich sein. Diese Seite hilft zu klären, wann das zutrifft und wie vorzugehen ist.
Risiken bestehen bei verspäteter Klärung, die Projekte verzögern oder stoppen kann. Eine frühzeitige Prüfung spart Zeit, Geld und Nerven.
Verfahrensfreie Vorhaben (NRW)
In NRW sind Terrassenüberdachungen unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei (§62 BauO NRW). Entscheidend: Grundfläche, Tiefe und Grenzabstand. Freistehende Konstruktionen und Wintergärten haben strengere Auflagen als einfache Wandanbauten.
Wann immer eine Genehmigung nötig ist
Wintergärten (da als Wohnraum gewertet), Konstruktionen im Außenbereich laut §35 BauGB, Bauten in Denkmalschutzzonen und Systeme die den Bebauungsplan verletzen (GRZ, Abstandsflächen) brauchen immer eine Genehmigung — unabhängig von der Größe.
Unser Ablauf
Wir prüfen die Genehmigungspflicht anhand Ihrer Adresse und Maße, erstellen bei Bedarf Bauzeichnungen und Statiknachweis, und begleiten Sie durch den Prozess. Kosten für Genehmigung und Statik werden vorab transparent kalkuliert.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in NRW?
Was kostet eine Baugenehmigung?
Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?
Was passiert wenn ich ohne Genehmigung baue?
Hilft Apexx Bau bei der Genehmigung?
Genehmigung klären
Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist. In den meisten Fällen haben Sie innerhalb von 24 Stunden Klarheit.
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